Verankerte Bootsfahrerdienste: Ein geklärter Status

Lebensmittelschiff im Glénan-Archipel

An Bord, aber nicht wirklich Matrosen... Eine neue Verordnung klärt und vereinfacht den Status der Arbeitnehmer im Küstenstreifen, zwischen den Diensten für die vor Anker liegenden Boote, dem Transfer von Bootsfahrern und den Angestellten in den Jachthäfen.

Vielfältige Aktivitäten im Küstenstreifen

Wenn es sie schon immer gegeben hat, haben sich die Dienstleistungsaktivitäten in Küstennähe vervielfacht. Im Sommer gab es vermehrt Vorschläge, Pizzas oder Gebäck an Bord von vor Anker liegenden Booten zu liefern oder sie in Restaurants oder eingeschränkte Segelgebiete zu bringen. Hinzu kommt die Arbeit der Mitarbeiter des Yachthafens, die für die Aufnahme von Booten im Hafen zuständig sind. Alle diese Küstendienste in einer Entfernung von weniger als 6 Meilen von der Küste, die variable Einschiffungszeiten erfordern, wurden bisher innerhalb eines rechtlichen Rahmens bereitgestellt, der kaum bekannt ist und oft schlecht angewandt wird. In der neuen Verordnung vom 29. Juli 2020 über die Bedingungen für die Ausübung der maritimen Hilfstätigkeiten und die Anpassung der Bedingungen für die Ausübung bestimmter maritimer Tätigkeiten an küstennahe Fahrten legen die Behörden einen neuen Rahmen fest, der an diese Nischengewerbe angepasst ist.

Vermeiden Sie "echte" Seeleute

Um die Komplexität des Seemannsregimes zu vermeiden, arbeiteten viele Fachleute im Rahmen des allgemeinen Systems der sozialen Sicherheit oder sogar im Verborgenen. Die neue Verordnung führt nun neue Regeln für Berufstätige ein, die nur nebenberuflich oder unter besonderen Bedingungen im Zusammenhang mit ihrer ausschließlichen Tätigkeit in Küstengebieten als Seeleute arbeiten:

  • abweichung von der Mitgliedschaft in der Sonderregelung für Seeleute
  • die Vereinheitlichung des sozialen Schutzes dieser Arbeitnehmer
  • genauigkeit der obligatorischen medizinischen Qualifikationen

Bestimmte Tätigkeiten bleiben von dieser Ausnahmeregelung ausgenommen, wie die Beförderung von mehr als 12 Passagieren und Liniendienste, Hafendienstmitarbeiter, Bau, Ausbaggern oder Wartung von Offshore-Anlagen. Letztere unterliegen weiterhin der normalen Regelung für Berufsseeleute.

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