Werbung auf See: Ende des Rechtsvakuums in französischen Gewässern

Die französische Regierung hat ein Dekret zur Regulierung der Werbung auf See veröffentlicht. Ein Text, der visuelle Belästigungen auf Wasserflächen oder Ankerplätzen verhindern und gleichzeitig die Möglichkeiten für Sponsoring garantieren soll.

Verbot von Lichtwerbung auf See

Nachdem das Gesetz vom 22. August 2021 zur Bekämpfung des Klimawandels flugzeuggezogene Werbebanner über Stränden verboten hatte, glaubten einige Werbetreibende und Reedereien, die Lösung gefunden zu haben, indem sie Schiffe als Werbeträger nutzten. Unter dem Deckmantel des Einsammelns von Treibgut hatte ein Betreiber so vor den Stränden der Seealpen große Leuchtbildschirme ziehen lassen, was eine Welle der Empörung auslöste und eine Gesetzeslücke aufzeigte.

Das neue Dekret vom 17. November 2023, das von der französischen Regierung veröffentlicht wurde, füllt die Gesetzeslücke und regelt die Werbung auf See in den Hoheitsgewässern und Binnengewässern. So verbietet der Staat nun jegliche Lichtwerbung. Außerdem darf kein Schiff hauptsächlich zu Werbezwecken genutzt werden. Schiffe dürfen eine maximale Gesamtwerbefläche von 4 m2 aufweisen (die nach der öffentlichen Konsultation nach unten korrigiert wurde), wobei Markierungen auf dem Rumpf, den Strukturelementen, dem Segel oder den Schiffswaren, die die Marke, den Hersteller oder den Betreiber des Schiffes nennen, ausgeschlossen sind.

Die an touristischen Küsten üblichen Freizeitkapitäne dürften sich also eher vor visuellen Beeinträchtigungen geschützt sehen, auch wenn die Polizeibehörden Ausnahmen zulassen können, ohne dass der Text den Rahmen dafür genau vorsieht.

Erhalt von Sponsoring und Wassersportveranstaltungen

Hochseesegler und Organisatoren von Wassersportveranstaltungen können jedoch beruhigt sein. Die Sponsoren von Schiffen, d. h. die Sponsoren, dürfen größere Flächen nutzen. Werbung, die für die Partner der verschiedenen Rennen und Versammlungen gemacht wird, ist ebenfalls von dem Erlass ausgenommen.

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