3 Vorschriften, die sich ab dem 1. Januar 2018 im Segelsport ändern

Antifouling-Farbdurchgang

BoatIndustry hat ein Update zu Änderungen der Bootsnormen und -gesetze zum 1. Januar 2018 veröffentlicht.

Unter den traditionellen Gesetzes- und Regulierungsänderungen zu Beginn des Jahres hat BoatIndustry 3 identifiziert, die die Bootsindustrie und Freizeitboote ab dem 1. Januar 2018 betreffen.

Neue Antifouling-Vorschriften

Das Inkrafttreten der neuen europäischen Biozidverordnung am 1. Januar 2018 hat direkte Auswirkungen auf die Herstellung von Antifouling-Farben. Die Liste der von der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Biozide wurde von 25 auf 10 reduziert, um die Umweltauswirkungen zu begrenzen. Darüber hinaus erlauben die Vorschriften nun zwei verschiedene Toxizitätsstufen für professionelle und private Anwender. Als Reaktion auf diese Änderungen hat jeder Hersteller eine andere Strategie gewählt, um seine Antifouling-Lacksortimente an die neue Norm anzupassen. Bis Ende Juni 2018 gilt eine Übergangsfrist von 6 Monaten für den Verkauf von Farbbeständen, die nach den alten Vorschriften gestaltet wurden.

Asbestbestimmung

Das Verkehrsministerium hat mit Erlass vom 20. Dezember 2017 das Verfahren zur Verfolgung von Asbest an Bord von Schiffen geändert. Durch die Festlegung des Standardmodells des Bewertungsrasters und des Inhalts des Asbesterkennungsberichts möchte der Staat den akkreditierten Stellen helfen, ihre Diagnose im Rahmen der Vermeidung der mit Asbest verbundenen Risiken an Bord von Schiffen durchzuführen.

Wegfall der Besatzungsrolle

Die bisher für alle Schiffe in der Berufsschifffahrt obligatorische Besatzungsrolle entfällt. Mit dem Blue Economy Act wurde die Rüstungsgenehmigung am 1. Januar 2018 eingeführt. Es gibt drei Arten von Lizenzen: die Rüstungslizenz "kommerziell", die Rüstungslizenz "Fischerei und Meereskultur" und die Rüstungslizenz "Freude". In der Freizeitschifffahrt können 3 Arten von Schiffen eine Rüstungsgenehmigung bei der Direktion der Gebiete und dem Meer ihrer Abteilung beantragen:

  • sportboote für den persönlichen Gebrauch: wenn der Eigentümer einen Seemann direkt oder über ein maritimes Arbeitsunternehmen beschäftigt
  • vermietung von Sportbooten für den persönlichen Gebrauch: wenn der Mieter einen Seemann direkt oder über ein maritimes Arbeitsunternehmen beschäftigt
  • sportboot für den persönlichen Gebrauch geliefert
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