Räder und Traktoren, eine B-Genehmigung ist ausreichend

Quicklev-Anhänger von Nautipark hinter einem Ackerschlepper

Das Macron-Gesetz macht Schluss mit der rechtlichen Unbestimmtheit bei der Verwendung von an einen Ackerschlepper angekuppelten Radbären. Auf Anfrage von Nautipark und der Fédération des Industries Nautiques hat die Verwaltung ihren Standpunkt klargestellt.

Die B-Genehmigung ist ausreichend für landwirtschaftliche Traktoren

Artikel 27 des Gesetzes 2015-990 vom 6. August 2015, auch bekannt als Macron Act, ändert die Straßenverkehrsordnung. Sie berechtigt jeden Inhaber eines Führerscheins B, auf der Straße landwirtschaftliche Zugmaschinen zu fahren, deren Geschwindigkeit 40 km/h nicht überschreitet. Der Artikel enthält auch alle Fahrzeuge, die ihm zugeordnet werden können.

Der neue Text hebt den dritten und vorletzten Absatz des Artikels L. 221-2 Absatz I der Straßenverkehrsordnung auf und ersetzt ihn durch folgenden Absatz:"Personen mit einem Führerschein für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von weniger als 3,5 Tonnen, die für die Beförderung von Personen bestimmt sind und neben dem Fahrersitz nicht mehr als acht Sitze oder für die Beförderung von Gütern vorgesehen sind, dürfen alle land- oder forstwirtschaftlichen Fahrzeuge und Geräte, deren Geschwindigkeit 40 km/h nicht überschreitet, sowie Fahrzeuge, die diesen gleichgestellt werden können, fahren. "

Genauigkeit für Walzstäbe

Nautipark, ein Spezialist für Rollmaterial, kontaktierte uns und erklärte, dass er die Fédération des Industries Nautiques gebeten habe, mit der Direction de la sécurité routière die Anwendung dieser Bestimmung auf das von ihr vermarktete Rollmaterial zu klären. Die Verwaltung hat die Anwendung der neuen Bestimmung für diese Ein- und Ausstiegshilfen vom Typ der Wanderbeeren bestätigt. Sie antwortet in einer E-Mail:"Ich bestätige, dass gemäß Artikel L. 221-2 der Straßenverkehrsordnung die vorgelegten landwirtschaftlichen Zugmaschinen in Verbindung mit einer GVO, unabhängig von Gewicht und Länge der GVO, mit dem Führerschein der Klasse B auf öffentlichen Straßen gefahren werden dürfen, sofern sie 40 km/h nicht überschreiten"

Ein umfassender Rechtsrahmen

Diese Klarstellung in Bezug auf die Führerscheine steht im Einklang mit dem von der FIN und den Fachleuten für Schiffsumschlaggeräte mit den Behörden im Jahr 2000 eingeleiteten Ansatz. Sie hatten dann zahlreiche Kriterien für den Einsatz von Rollmaterial definiert. Die maximale Entfernung mit dem Flussufer beträgt 10 km.

Für Vincent Harnois vom Nautipark ist dies ein Schritt in die richtige Richtung, in Richtung bestehender Anlagen für Landwirte. Es klärt auch die rechtlichen Rahmenbedingungen für unsere Mandanten."

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