Verschrottung von Freizeitbooten: Die APER bereitet den Markt für den Zeitraum 2027 bis 2029 vor

© Maxime Leriche

Die Entsorgung von Freizeitbooten am Ende ihrer Lebensdauer tritt in eine neue Phase ein. Die APER startet eine landesweite Ausschreibung zur Auswahl der Betreiber, die zwischen 2027 und 2029 tätig werden sollen. Der Auftrag umfasst sowohl den Rückbau als auch das Recycling und die Rückverfolgbarkeit der Abfälle.

Die französische Branche für die Entsorgung ausgedienter Freizeitboote bereitet sich bereits auf die Frist 2027 vor. Die APER, eine staatlich zugelassene Umweltorganisation für das Rücknahmesystem (REP) für Abfälle aus Freizeit- und Sportbooten, schreibt eine Ausschreibung aus, um Unternehmen auszuwählen, die landesweit, einschließlich der Überseegebiete (DROM) und der Übersee-Gemeinden (COM), die Entsorgung von Booten am Ende ihrer Lebensdauer übernehmen sollen.

Eine landesweite Befragung

Das Verfahren läuft vom 15. Juni 2026 bis zum 21. August 2026. Die ausgewählten Bewerber werden ihre Aufgaben im Zeitraum von 2027 bis 2029 wahrnehmen.

Diese Konsultation zielt darauf ab, ein Netz von Zentren aufrechtzuerhalten, die aus dem Verkehr gezogene Schiffe aufnehmen können. Ziel ist es, eine ausreichende geografische Abdeckung zu gewährleisten, um die Transportwege zu verkürzen und den Eigentümern die Abgabe ihrer Schiffe zu erleichtern.

Vom ausgedienten Schiff zum Materialrecycling

Die ausgewählten Dienstleister müssen die gesamte Verarbeitungskette übernehmen.

Ihre Aufgabe beginnt mit der Annahme der Schiffe in spezialisierten Zentren. Anschließend folgen die Entgiftung und der Abbau. Die beim Abbau anfallenden Abfälle müssen dann den verschiedenen Verwertungs- oder Recyclingwegen zugeführt werden.

Dieser Schritt ist zu einer wichtigen Herausforderung für die Freizeitschifffahrt geworden, insbesondere für Boote aus Verbundwerkstoffen, deren Entsorgung nach Ablauf ihrer Lebensdauer nach wie vor ein komplexes technisches Thema darstellt.

Die Rückverfolgbarkeit als Kernstück des Systems

Über die eigentlichen Abbrucharbeiten hinaus schreibt die Ausschreibung auch eine genaue administrative Nachverfolgung vor.

Die Unternehmen müssen die Rückverfolgbarkeit der Abfallströme sowie die Berichterstattung über die durchgeführten Maßnahmen gewährleisten. Anhand dieser Daten kann die Umweltorganisation die verarbeiteten Mengen nachverfolgen und die Leistung des EPR-Systems bewerten.

Ein bereits festgelegter Zeitplan

Der Zeitplan sieht drei Hauptphasen vor:

  • 15. Juni 2026: Beginn der Ausschreibung und Veröffentlichung der Ausschreibungsunterlagen.
  • 21. August 2026 um 18 Uhr: Bewerbungsschluss.
  • 30. November 2026: Bekanntgabe der ausgewählten Unternehmen.

Interessierte Bewerber müssen sich bei der APER melden, um die Leistungsbeschreibung und die für die Zusammenstellung ihrer Bewerbungsunterlagen erforderlichen Unterlagen zu erhalten.

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