Antifoulings, die zum Schutz von Bootsrümpfen gegen Meeresbewuchs verwendet werden, unterliegen nunmehr besonders strengen europäischen Vorschriften. Der bretonische Hersteller Nautix gibt bekannt, dass er die Marktzulassungen für seine Produktreihen Yachting für Freizeitboote und Formula+ für gewerbliche Zwecke erhalten hat.
Diese Zulassungen, die für einen Zeitraum von zehn Jahren erteilt werden, ermöglichen es, dass die Produkte weiterhin in Frankreich verkauft und angewendet werden können.
Zulassung für Antifoulings jetzt unerlässlich
Seit Inkrafttreten der europäischen Verordnung EU Nr. 528/2012 über Biozidprodukte, kurz BPR für Biocidal Products Regulation genannt, gehören Antifoulings zu den Produkten, die auf europäischer Ebene streng geregelt sind. In dieser Klassifizierung gehören Antifoulings zur Kategorie TP21, die Produkte umfasst, die das Wachstum von Organismen und Mikroorganismen auf Schiffsrümpfen oder anderen unter Wasser befindlichen Strukturen kontrollieren sollen.

Die Verordnung verfolgt ein doppeltes Ziel. Sie soll den Verkehr von Produkten innerhalb der Europäischen Union erleichtern und gleichzeitig ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit, Wasserorganismen und die Meeresumwelt gewährleisten. In der Praxis darf ein Antifouling, das Wirkstoffe enthält, ohne Marktzulassung nicht mehr legal vermarktet oder angewendet werden.
Eine langwierige wissenschaftliche Bewertung
Die Erteilung einer Zulassung beruht auf einem besonders anspruchsvollen Bewertungsverfahren. Die Behörden prüfen mehrere Kriterien, darunter die Wirksamkeit des Produkts, seine Auswirkungen auf die Umwelt und die potenziellen Risiken für den Menschen. In Frankreich wird diese Bewertung von der Nationalen Agentur für Gesundheitssicherheit, Anses, durchgeführt, die über eine staatliche Delegation verfügt, um die Vermarktung von Biozidprodukten zuzulassen oder zu verbieten.
Die Studien berücksichtigen verschiedene Expositionsszenarien, einschließlich der Hautpenetration bei der Anwendung oder der Diffusion der Stoffe in die Meeresumwelt.Die Auswirkungen auf die Ökosysteme werden ebenfalls anhand von Modellen analysiert, die verschiedene Hafenkonfigurationen und europäische Schifffahrtsgebiete abdecken. Wie bei Arzneimitteln beruht die endgültige Entscheidung auf der Analyse des Nutzen-Risiko-Verhältnisses. Nur Produkte, deren Wirksamkeit nachgewiesen ist und deren Risiken als beherrschbar gelten, erhalten eine Zulassung.
Für Nautix wurden die Anträge im Jahr 2018 eingereicht. Nach mehreren Jahren der wissenschaftlichen Bewertung wurden nun die ersten Entscheidungen veröffentlicht.
Regulatorische Sicherheit für Berufstätige und Bootsfahrer
Durch den Erhalt dieser Zulassungen bleiben die Produkte von Nautix auch in den nächsten zehn Jahren auf dem französischen Markt erhältlich. Diese Bestätigung betrifft direkt mehrere Akteure der Wassersportbranche. Dazu gehören Werften, die Schiffsreparaturen durchführen, Schiffsausrüster, die Antifouling-Produkte vertreiben, aber auch Freizeitsportler, die ein Boot besitzen.

Für Gewerbetreibende geht es darum, weiterhin mit Produkten arbeiten zu können, die den geltenden Vorschriften entsprechen. Im Falle einer behördlichen Kontrolle vermeidet die Verwendung eines zugelassenen Antifoulings jegliche rechtliche Anfechtung. Für die Nutzer stellt diese Validierung ebenfalls eine Garantie für die Sicherheit und Wirksamkeit der Produkte dar.
Eine europäische Regelung, die sich noch in der Entwicklung befindet
Alle auf dem Markt befindlichen Hersteller müssen sich nun an dieses Zulassungsverfahren halten. Letztendlich dürfen in Europa nur noch Antifoulings mit einer gültigen Zulassungsnummer vermarktet und angewendet werden. Produkte, die diese Zulassung nicht erhalten haben, müssen vom Markt genommen werden.

Sowohl für Sportbootfahrer als auch für Berufstätige wird es daher immer wichtiger, die Angaben auf dem Etikett der verwendeten Produkte zu überprüfen.
Die Rolle der Wassersportbranche bei der Entwicklung des rechtlichen Rahmens
Der Verband der Wassersportindustrie (Fédération des Industries Nautiques) hat ebenfalls eine Rolle in diesem Regulierungsprozess gespielt. Sie war insbesondere an den sozioökonomischen Folgenabschätzungen beteiligt, die im Vorfeld der Entscheidungen durchgeführt wurden. Die Organisation betonte die Realität des Bestands an schwimmenden Booten in Frankreich und die Tätigkeit von Refit-Werften und spezialisierten Vertriebsnetzen. Sie erinnerte auch an die Bedeutung von Antifoulings bei der Reduzierung des Treibstoffverbrauchs und der Eindämmung der Ausbreitung invasiver Arten.

Diese Abstimmung hat insbesondere dazu geführt, dass die nicht-gewerbliche Anwendung bestimmter Antifoulings beibehalten werden kann, sofern die Anwender mit Empfehlungen zur Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung bei der Anwendung begleitet werden. Für die berufliche Verwendung bleibt die Certibiocide-Schulung für Händler, Käufer und Anwender von Biozidprodukten obligatorisch.
Ein bretonischer Hersteller mit Sitz in Morbihan
Nautix formuliert und produziert seine Meeresfarben in Guidel im Departement Morbihan. Das Unternehmen beschäftigt rund 20 Mitarbeiter und exportiert etwa 40 % seiner Produktion. Für seine Teams stellt der Erhalt dieser Zulassungen den Höhepunkt einer mehrjährigen Forschungs- und Entwicklungsarbeit dar, um die Formulierungen an die europäischen gesetzlichen Anforderungen anzupassen.
In einem immer stärker regulierten Sektor bietet diese Validierung Werften, Händlern und Bootsfahrern die Garantie, dass sie diese Antifoulings auch im nächsten Jahrzehnt noch legal verwenden können.


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