Der am 17. Oktober 2025 vorgelegte und in erster Lesung in der Nationalversammlung angenommene Änderungsantrag Nr. IâeurosCF865 der LFI-Fraktion führt einen "erhöhten" Mehrwertsteuersatz von 33 % für mehrere Kategorien von Produkten ein, die als "Luxusgüter" gelten. Dazu gehören Yachten, Segelboote mit mehr als 3 Tonnen internationaler Vermessung und Motorboote mit mindestens 20 PS. Die Maßnahme wird voraussichtlich am 1. Januar 2026 in Kraft treten, wenn sie endgültig verabschiedet wird.
Sportboote offiziell ins Visier genommen

Der Text zielt speziell auf :
- sportboote mit Segel, mit oder ohne Hilfsmotor, sobald sie mindestens 3 Tonnen (ca. 8,25 m nach heutigem Standard) messen,
- boote mit festem Motor oder Außenbordmotor mit einer tatsächlichen Leistung von mindestens 20 PS.
Diese Definition umfasst einen großen Teil des aktuellen Angebots an bewohnbaren Segelbooten, RIBs und Motorbooten. Von vornherein ausgeschlossen sind Beiboote, kleine Open, leichte Jollen und Segelboote ohne Bewohnbarkeit.
Eine Maßnahme, die die Branche beunruhigt

Bei einer Mehrwertsteuer von derzeit 20 Prozent würde der Übergang zu 33 Prozent eine Nettoerhöhung von mehr als 10.000 Euro für ein Boot bedeuten, das für 80.000 Euro inklusive Steuern verkauft wird.
Mehreren Branchenvertretern zufolge würde diese Erhöhung direkt auf den Endpreis aufgeschlagen, ohne dass eine echte Möglichkeit bestünde, sie durch die Gewinnspannen aufzufangen, die bereits durch steigende Material-, Transport- und Lohnkosten unter Druck geraten sind.
Eine kontraproduktive Wirkung auf die Branche

Die Unternehmen des Wassersports stützen sich auf eine starke territoriale Vernetzung. Von der Bretagne über den Atlantik bis zum Var beschäftigen die Werften Tausende von Menschen in der Produktion, der Wartung, der Vermietung oder der Verwaltung von Häfen.
Wenn man Boote wie Privatjets oder Goldbarren besteuert, verkennt man nach Ansicht der Fachleute die Realität der Branche:
- Die große Mehrheit der in Frankreich verkauften Boote ist unter 12 Meter lang.
- Die Käufer sind nicht ultrareich, sondern gehören der oberen Mittelschicht an.
- Die Wertschöpfungskette reicht über den reinen Verkauf hinaus: Ausrüstung, Segelmacherei, Elektronik, Wartung.
Eine Maßnahme, die von einigen Akteuren als ideologisch eingestuft wird
In der Begründung der Gesetzesänderung werden Sportboote ausdrücklich mit "Luxus" in Verbindung gebracht, genauso wie Markentaschen oder Uhren. Das erklärte Ziel ist es, eine Senkung der Mehrwertsteuer auf Waren des täglichen Bedarfs zu finanzieren.
Mehrere Stimmen in der Branche kritisieren jedoch, dass es sich hierbei eher um eine politische als um eine wirtschaftliche Maßnahme handelt. Die Steuergesetzgebung ist bereits sehr spezifisch.
Die allgemeine Erhöhung könnte einen Teil der Käufer auf andere Flaggen, andere Steuerhoheiten oder den Gebrauchtwarenmarkt, der nicht von der Mehrwertsteuer betroffen ist, umlenken.
Anwendung ab Januar 2026 geplant
Dem Text zufolge würde die Erhöhung für Umsätze gelten, die ab dem 1. Januar 2026 steuerpflichtig sind. Für frühere Lieferungen und Zahlungseingänge würde weiterhin 20 % gelten.
Die Maßnahme würde nicht rückwirkend gelten, aber Fachleute rechnen mit einer großen Unsicherheit bei den Unterschriften zum Jahresende.
Auf den Baustellen könnten Aufträge eingefroren oder verschoben werden, da sie auf eine Klärung warten.
Wenn sie in ihrer jetzigen Form verabschiedet wird, würde diese Erhöhung der Mehrwertsteuer auf 33 % einen steuerlichen Wendepunkt für die französische Bootsindustrie darstellen. Indem der Gesetzgeber Sportboote mit Ultra-Luxusgütern gleichsetzt, verändert er das wirtschaftliche Gleichgewicht einer Branche, die bereits dem internationalen Wettbewerb ausgesetzt ist, grundlegend.
Die Fachkreise organisieren sich, um ihren Argumenten Gehör zu verschaffen, insbesondere über FIN, aber der parlamentarische Zeitplan ist eng. Es bleibt abzuwarten, ob diese Besteuerung vor der endgültigen Verkündung des Haushaltsgesetzes für 2026 beibehalten, abgeändert oder fallengelassen wird.


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