Bis zur Veröffentlichung von Division 238 unterlagen Schiffe, die für Hafen- oder Küstenaufgaben eingesetzt wurden, der Division 222, einem Text, der hauptsächlich auf Frachtschiffe ausgerichtet war. Diese regulatorische Inadäquatheit führte zu erheblichen Einschränkungen für die Betreiber kleinerer Serviceschiffe. Nunmehr bietet die Abteilung 238 einen schlankeren Rahmen, der besser an die Gegebenheiten vor Ort angepasst ist.
Ein klar definierter Perimeter für NAC-Schiffe
Die Abteilung 238 gilt für Küstenwachschiffe (NAC), d. h. Schiffe mit einer Länge von weniger als 24 m, die spezielle Aufgaben in Küstengebieten wahrnehmen: Hafenarbeiten, Unterstützung von Sportbooten, Befeuerung, Überwachung oder Kurzstrecken-Pendelverkehr.

Sie unterscheidet verschiedene Arten der Schifffahrt (geschützt, Küste, Halbhochwasser) und passt die regulatorischen Anforderungen an das jeweilige Einsatzgebiet an. Dieser modulare Ansatz erleichtert die Integration sehr unterschiedlicher Schiffe unter einer einheitlichen Regulierungslogik.
Vereinfachtes Design und geringere technische Anforderungen
Die Division 238 führt eine Vereinfachung der Bauvorschriften für Schiffe der Kategorien A und B ein, insbesondere in Bezug auf Stabilität, Wasserdichtigkeit und Unterteilung. Sie übernimmt teilweise die Vorschriften für die kleine Freizeitschifffahrt, jedoch mit spezifischen Anforderungen für die berufliche Nutzung.
Der Abbau betrifft auch die elektrischen Anlagen und die Motorisierung, wobei die Toleranzen an die installierte Leistung angepasst sind und gleichzeitig ein Sicherheitsniveau aufrechterhalten wird, das den internationalen Standards entspricht.
Sicherheit der Besatzung und Betreuung des Betriebs
Die neue Abteilung schreibt Ausrüstungsstandards vor, die in direktem Zusammenhang mit der Anzahl der Personen an Bord, der Dauer der Missionen und der Entfernung von der Küste stehen. Schwimmwesten, Kommunikationsmittel, Notfunkbaken und Brandbekämpfungsmittel werden nach einfachen Rastern spezifiziert.

Sie klärt außerdem die Verantwortlichkeiten des Betreibers, führt die Verpflichtung zu einer dem Fahrtgebiet angepassten Ausbildung ein und verlangt eine betriebliche Dokumentation, einschließlich eines Risikovorsorgeplans und eines vereinfachten Logbuchs.
Eine Antwort auf die von den Jachthäfen geäußerten Bedürfnisse
Diese rechtliche Entwicklung war von Hafenbetreibern und Betreibern kleiner Mehrzweckschiffe seit mehreren Jahren erwartet worden. Die betroffenen Einheiten werden häufig vor Ort gebaut und für die Instandhaltung von Hafenanlagen oder zur Begleitung der Freizeitschifffahrt eingesetzt.

Die Abteilung 238 bietet ihnen schließlich eine spezifische rechtliche Anerkennung, wodurch die Auflagen verringert und gleichzeitig die Betreiber in die Verantwortung genommen werden. Dies ist ein Hebel, um das Angebot an Küstendiensten zu strukturieren und gleichzeitig einen Mindestsockel an Sicherheit zu gewährleisten.
Eine schrittweise Einführung und erwartete Begleitung
Der Text sieht ein gestaffeltes Inkrafttreten mit Übergangsbestimmungen für bestehende Schiffe vor. Die Betreiber müssen ihre Flotte an die neu definierten Klassen anpassen und die Anforderungen in die internen Verfahren integrieren.
Den Gewerbetreibenden wird geraten, sich an die Schiffssicherheitszentren (CSN) zu wenden, um die Einhaltung der Vorschriften zu überprüfen und ggf. Schritte zur Legalisierung einzuleiten. In den kommenden Monaten wird ein Anwendungsleitfaden erwartet, der die Lektüre des Textes erleichtern soll.
Die Abteilung 238 füllt eine Regelungslücke und legt den Grundstein für eine besser betreute professionelle Seefahrtspraxis in Küstengebieten. Ihr Erfolg wird davon abhängen, wie weit sie verbreitet ist, welche Unterstützung kleinen Strukturen angeboten wird und ob sie von allen Küstenbenutzern angenommen wird. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Reform auf den künftigen Bau von Hafendienstschiffen in Frankreich auswirken wird.
