Skipper ohne Lizenz im Internet, 1. Versuch in Quimper

Einfahrt in Concarneau

Die Eigner von Passagierschiffen verklagen einen bretonischen Skipper, der ohne Lizenz auf Bootsverleihplattformen im Internet praktiziert hat. Eine große Herausforderung für Fachleute, da sich die Gesetzgebung weiterentwickelt.

Probefahrt des Skippers in Quimper

Unsere Kollegen des Telegramms berichten über den Prozess gegen einen Skipper vor dem Strafgericht von Quimper am 22. Januar 2018. Der 49-jährige Segler wurde wegen verdeckter Arbeit und unsachgemäßer Benutzung eines Sportbootes für den persönlichen Gebrauch strafrechtlich verfolgt. Sie bot ihre Dienste auf den Websites Samboat und Click&Boat für das Küstensegeln ab Sainte-Marine an. Er besaß lediglich die Seefahrtsgenehmigung und verfügte nicht über das für die Beförderung zahlender Passagiere erforderliche Meisterzeugnis (200). Außerdem hat er kein Einkommen im Zusammenhang mit seinem Boot angegeben, seine Haupttätigkeit ist die Pilzernte, wie unsere Kollegen sagen.

Aufruf zur vorbildlichen Beurteilung

Der Staatsanwalt beharrte in seiner Forderung auf der erzieherischen Berufung des Verfahrens, die eine Premiere in Frankreich ist. Er beantragte eine Geldbuße von 6.000 Euro, von denen 1.000 Euro für die Straftat und 1.000 Euro für die Zuwiderhandlung ausgesetzt wurden.

Der Verband ARMAM, der die Eigner von Fahrgastschiffen zusammenfasst, ist seinerseits der Auffassung, dass er einem unlauteren Wettbewerb ausgesetzt ist. Demnach bietet der Skipper gleichwertige Dienstleistungen an, ohne die Passagiere zu deklarieren oder zu versichern. Sie fordert 20.000 Euro Schadenersatz für immaterielle Schäden.

Das Urteil wurde am 26. Februar 2018 zurückgestellt.

Regulatorische Entwicklungen

Dieser Prozess findet in einer Zeit statt, in der sich die Vorschriften für den Personenverkehr weiterentwickeln. Die Verordnung vom 28. Dezember 2017 über die Erteilung des eingeschränkten Befähigungszeugnisses für den Betrieb kleiner Schiffe, des Befähigungszeugnisses für den Betrieb kleiner Schiffe und des Befähigungszeugnisses für den Betrieb kleiner Segelschiffe schafft neue Titel für Seeleute. Die neuen Bescheinigungen werden den Inhabern von Seefahrtslizenzen zwar leichter zu beschaffen sein, sie erfordern jedoch eine Ausbildung und befreien die Tätigkeit nicht von der Meldepflicht. Dennoch ist die ARMAM in einem Schreiben vom 12. Januar 2018 an die Direktion für maritime Angelegenheiten besorgt über"die Gefährlichkeit eines solchen Geräts, das es einer Person, die eine minimale und unerfahrene Ausbildung im maritimen Bereich absolviert hat, ermöglicht, sich um die Passagiere in einer so sensiblen Umgebung zu kümmern"

Der Quimper-Prozess unterstreicht die Missbräuche, gegen die die Regulierung ankämpfen muss.

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